Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 – Vertragsschluss/Abgabe des Reinigungsgutes

Die Reinigung der uns übergebenen Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt. Sollten verschiedene Pflegemöglichkeiten gemäß Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, so wählen wir die Pflegemethode, die für die Art der Verschmutzung am besten geeignet erscheint.
Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller.
Abgegebene Fremdleistungen, die von uns nicht erbracht werden können, vermitteln wir an einen anderen Fachbetrieb. In diesem Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung und stehen auch nur für diese Vermittlung ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von uns beauftragte Fachbetrieb.
 

§2 – Pflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z.B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko.
Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu entfernen. Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände befanden.
 

§3 – Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Reinigungsbetrieb ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
 

§4 – Rückgabe des Reinigungsgutes

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung hat innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist haften wir nicht mehr. Das Reinigungsgut wird unabhängig davon ein Jahr aufbewahrt. In der Zeit nach dem dritten Monat bis zu dem Ende von einem Jahr haften wir nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers zweifelsfrei nachweisen kann. Nach einem Jahr sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt.
 

§5 – Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut

Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden, ordnungsgemäße Reinigung und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind aus- geschlossen. Bereits wieder getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden.
 

§6 – Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Schadensersatz bei Beschädigung oder Verlust umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungs- gutes durch Benutzung und Zeitablauf.
Für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes ist entsprechend eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil) vom aktuellen Neupreis der zu ersetzenden Sache gegebenenfalls eintsprechend dem Alter und Gebrauch ein Abzug „neu für alt“ vorzunehmen.
 

Stand: 10/2023